Energieberater


Ihre  unabhängigen Energieberater helfen Ihnen bei allen Fragen zum Energieverbrauch. 

In den letzten Jahren wurden von unterschiedlichsten Bildungsträgern, vornehmlich den Kammern (Ingenieurkammer, Architektenkammer, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Hochschulen) Weiterbildungsmaßnahmen etabliert. Wichtigstes Kriterium dieser Bildungsmaßnahmen ist die staatliche Anerkennung des Abschlusses und die damit verbundene Berechtigung zu staatlich geförderten Beratungsleistungen und/ oder Nachweisen wie dem Energieausweis. Voraussetzung hierfür ist u. a. die Ablegung einer Prüfung, z. B. zum Gebäudeenergieberater oder zum staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz.


Folgende Qualifikationen sind für den Verbraucher von Interesse:

Fortbildung nach den Kriterien des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das die „Vor-Ort-Beratung“ durch unabhängige Berater fördert. Dabei werden Mindestanforderungen an den Beraterbericht gestellt, wodurch diese Qualifikation gute Chancen hat, sich als „Quasi-Standard“ für Beratungen zu etablieren.
Die Berechtigung zum Ausstellen von Energiebedarfsausweisen, die in den Bundesländern unterschiedlich geregelt ist. Wenn nach einer Gebäudeenergieberatung die Sanierung ausgeführt werden soll, muss je nach deren Art und Umfang geprüft werden, ob ein Energiebedarfsausweis als öffentlich-rechtlicher Nachweis erforderlich wird. Ein Sachverständiger im Sinne der Förderrichtlinien der KfW-Bank ist ein im Bundesprogramm BAFA „Vor-Ort-Beratung“ oder vom Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. zugelassener Energieberater oder eine nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) ausstellungsberechtigte Person.
Die Datengrundlage für einen Energiebedarfsausweis ist mit der Energieberatung in der Regel vorhanden und somit die Ausweiserstellung für einen entsprechend qualifizierten Energieberater einfach. Die Beratung kann aus „einer Hand“ erfolgen.

Im günstigsten Fall hat der Berater weiterführende Kompetenzen hinsichtlich Planung, Baugenehmigung (Bauvorlageberechtigung), Vergabe von Bauleistungen, Bauüberwachung und Kostenkontrolle. Die Bedeutung dieser weiteren Qualifikationen findet sich auch in der Tatsache bestätigt, dass die KfW aktuell im Rahmen der Programme „Energieeffizient Sanieren“ und „Energieeffizient Bauen“ einen „Zuschuss für Baubegleitung“ vergibt.

Für Österreich siehe O.Ö. Energiesparverband.

Der Gebäudeenergieberater (HWK) ist eine Fortbildung für den Handwerksmeister, zum Beispiel Stuckateur-, Zimmerer-, Maurer-, Schornsteinfeger- und Dachdeckermeister. Die bestandene Prüfung berechtigt dazu, für Bestandswohngebäude Verbrauchs- und Bedarfsausweise auszustellen und Energieberatungen durchzuführen.

Der Gebäudeenergieberater ist eine Fortbildung für Architekten und Ingenieure.

Es finden mündliche und schriftliche Prüfungen statt. Im Rahmen der Prüfung muss ein Projekt bearbeitet werden. Gebäudeenergieberater können sich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in die Liste der Energiesparberater oder in die DENA-Expertenliste eintragen lassen und staatliche Fördergelder im Rahmen des Förderprogramms „Vor-Ort-Beratung“ beantragen.