Umsetzung des Energieausweises am Immobilienmarkt mangelhaft
Wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Deutsche Mieterbund (DMB) in einer Stichprobe festgestellt haben wird die Informationspflicht beim Energieausweis weiterhin missachtet.
Trotz mehrjähriger Verspätung und erst nach Klageandrohung aus Brüssel wurde in Deutschland der Energieausweis eingeführt. Hintergrund ist der Aufbau eines wirksamen Klimaschutzes und die Schaffung einer Vergleichbarkeit der Energieeffizienz von Häusern für den Verbraucher bzw. Mieter oder Käufer einer Immobilie.
„Nachdem Deutschland mit mehrjähriger Verspätung und erst nach Klagedrohung aus Brüssel den Energieausweis für Immobilien eingeführt hat, spiegelt dessen mangelhafte Umsetzung das Desinteresse dieser Bundesregierung an einem wirksamen Klimaschutz wider“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Seit einem Jahr ist der Energieausweis verpflichtend für Vermieter und Verkäufer. Potentielle Käufer oder Mieter sollen über den energetischen Zustand eines Gebäudes aufgeklärt werden. Die Mehrheit der Immobilienanbieter jedoch missachtet diese Informationspflicht nach wie vor. Gleichzeitig finden praktisch keine behördlichen Kontrollen statt.
Eine Abfrage des Kontrollverhaltens der zuständigen Landesbehörden durch die DUH im Frühjahr 2015 ergab, dass kein Bundesland die Vorlage des Energieausweises kontrolliert und auch keine anlassunabhängigen Stichprobenkontrollen durchführt. Nur die vier Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen erklärten, dass sie bei ausdrücklichen Bürgerbeschwerden hin tätig werden. Mit Blick auf das Wohnungsgrundrecht wird von Bremen der Standpunkt vertreten, dass ein behördliches Betretungsrecht nur bei konkretem Verdacht einer Rechtsverletzung bestehe.
Auch der Deutsche Mieterbund musste in seiner Stichprobenkontrolle feststellen, dass der Energieausweis nur selten unaufgefordert vorgelegt wird. Nur auf Nachfrage legte ein Viertel der Vermieter und Verkäufer den Energieausweis vor.
Insgesamt machten 50 Prozent der Vermieter selbst auf Nachfrage keine Angaben zur Energieeffizienz der Wohnobjekte. Aus Sicht des Deutschen Mieterbundes ist das ein katastrophales Ergebnis. Viele Wohnungssuchende erhalten keine Informationen zum energetischen Zustand des Gebäudes.
Ropertz: „Diese Verweigerungshaltung scheint bei professionellen Vermietern besonders groß zu sein. Bei 80 Prozent der von Maklern bzw. bei 75 Prozent der von Wohnungsunternehmen angebotenen Wohnungen wird der Energieausweis nicht unaufgefordert vorgelegt. Hier werden die gesetzlichen Bestimmungen bewusst missachtet. Kontrollen und Sanktionen sind deshalb dringend notwendig.“
Bei einer aktuellen Untersuchung von 3532 Immobilienanzeigen wurde festgestellt, dass nur 38 Prozent der Anzeigen die erforderlichen Informationen für den Energieausweis erhielten. Nur bei 1.056 von 1.600 untersuchten Vermietungs- und Verkaufsangeboten gewerblicher Anbieter wurde der Endenergiekennwert angegeben.
Verstöße gegen die Informationspflichten können ab 1. Mai 2015 mit einem Bußgeld geahndet werden.