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April 2015

Umsetzung des Energieausweises am Immobilienmarkt mangelhaft

Veröffentlicht 27.04.2015
Kategorie Energieausweis

Wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Deutsche Mieterbund (DMB) in einer Stichprobe festgestellt haben wird die Informationspflicht beim Energieausweis weiterhin missachtet.

Trotz mehrjähriger Verspätung und erst nach Klageandrohung aus Brüssel wurde in Deutschland der Energieausweis eingeführt. Hintergrund ist der Aufbau eines wirksamen Klimaschutzes und die Schaffung einer Vergleichbarkeit der Energieeffizienz von Häusern für den Verbraucher bzw. Mieter oder Käufer einer Immobilie.

„Nachdem Deutschland mit mehrjähriger Verspätung und erst nach Klagedrohung aus Brüssel den Energieausweis für Immobilien eingeführt hat, spiegelt dessen mangelhafte Umsetzung das Desinteresse dieser Bundesregierung an einem wirksamen Klimaschutz wider“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Seit einem Jahr ist der Energieausweis verpflichtend für Vermieter und Verkäufer. Potentielle Käufer oder Mieter sollen über den energetischen Zustand eines Gebäudes aufgeklärt werden. Die Mehrheit der Immobilienanbieter jedoch missachtet diese Informationspflicht nach wie vor. Gleichzeitig finden praktisch keine behördlichen Kontrollen statt.

Eine Abfrage des Kontrollverhaltens der zuständigen Landesbehörden durch die DUH im Frühjahr 2015 ergab, dass kein Bundesland die Vorlage des Energieausweises kontrolliert und auch keine anlassunabhängigen Stichprobenkontrollen durchführt. Nur die vier Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen erklärten, dass sie bei ausdrücklichen Bürgerbeschwerden hin tätig werden. Mit Blick auf das Wohnungsgrundrecht wird von Bremen der Standpunkt vertreten, dass ein behördliches Betretungsrecht nur bei konkretem Verdacht einer Rechtsverletzung bestehe.

Auch der Deutsche Mieterbund musste in seiner Stichprobenkontrolle feststellen, dass der Energieausweis nur selten unaufgefordert vorgelegt wird. Nur auf Nachfrage legte ein Viertel der Vermieter und Verkäufer den Energieausweis vor.

Insgesamt machten 50 Prozent der Vermieter selbst auf Nachfrage keine Angaben zur Energieeffizienz der Wohnobjekte. Aus Sicht des Deutschen Mieterbundes ist das ein katastrophales Ergebnis. Viele Wohnungssuchende erhalten keine Informationen zum energetischen Zustand des Gebäudes.

Ropertz: „Diese Verweigerungshaltung scheint bei professionellen Vermietern besonders groß zu sein. Bei 80 Prozent der von Maklern bzw. bei 75 Prozent der von Wohnungsunternehmen angebotenen Wohnungen wird der Energieausweis nicht unaufgefordert vorgelegt. Hier werden die gesetzlichen Bestimmungen bewusst missachtet. Kontrollen und Sanktionen sind deshalb dringend notwendig.“

Bei einer aktuellen Untersuchung von 3532 Immobilienanzeigen wurde festgestellt, dass nur 38 Prozent der Anzeigen die erforderlichen Informationen für den Energieausweis erhielten. Nur bei 1.056 von 1.600 untersuchten Vermietungs- und Verkaufsangeboten gewerblicher Anbieter wurde der Endenergiekennwert angegeben.

Verstöße gegen die Informationspflichten können ab 1. Mai 2015 mit einem Bußgeld geahndet werden.

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Kraft-Wärme-Kopplung als Alternative

Veröffentlicht 24.04.2015
Kategorie Energiewende

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist ein allgemeiner Begriff für die gekoppelte Erzeugung von Strom und Wärme in einer Anlage. Neben der Stromerzeugung im Vergleich zum konventionellen Kraftwerk entsteht bei einer Kraft Wärme Kopplungsanlage auch nutzbare Wärme. Dieser Anteil an Nutzung des Wärmepotentials ist auch ein Grund für die erhebliche Energieeffizienz von KWK Anlagen.

Kraft-Wärme-Kopplung  ist somit die gleichzeitige Umwandlung von eingesetzter Energie in elektrische Energie und in Nutzwärme.

Man unterscheidet zwischen zentralen KWK-Anlagen in Verbindung mit Fern- oder Nahwärmenetzen zur Wärmeversorgung z.B. von größeren Siedlungsgebieten und den kleineren Mini bzw. Mikro KWK- Anlagen die sich für einzelne Gebäude anbieten.

Hiermit möchten wir auch auf unseren Artikel „Analyse und Optimierung der Heizungsanlage durch Anbindung eines BHKW`s“ verweisen. 


Selbst Fossile Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sind im Vergleich zu ausschließlich stromerzeugenden Kraftwerken deutlich effizienter. Da sie jedoch auch klimaschädliche CO2 Emissionen verursachen - wenn es sich zum Beispiel um Kohle handelt - sollte künftig klimaverträglichere Gas gefördert werden.Ebenso sollen in Zukunft jene Anlagen belohnt werden, die flexibler Strom und Wärme liefern können als bisher.

Eine Möglichkeit wären thermische Speicher, die auch dann Wärme abgeben können, wenn sehr viel Strom aus Erneuerbaren Energien am Strommarkt verfügbar ist und KWK Strom nicht benötigt wird.


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Zuschuss für die Mini-KWK-Anlage

Seit dem 1. Januar 2015 erhalten Mini-KWK-Anlagen bis 20 Kilowatt elektrisch (kWel) verbesserte Förderkonditionen.Die Förderrichtlinien wurden novelliert. Bei kleinen Leistungsbereichen wurde die Förderung erhöht, Bonusförderungen für besonders energieeffiziente Alnagen eingeführt, sowie die technischen Anforderungen reduziert.

Hier finden Sie die Zuschüsse tabellarisch aufgelistet nach neuer und alter Richtlinie.

Für die Planungssicherheit und die Förderung sollten Sie sich mit uns telefonisch in Verbindung setzen. 

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Wir brauchen dauerhaft bezahlbare Strompreise

Veröffentlicht 21.04.2015
Kategorie Energie News

>> Hier finden Sie das komplette Interview im Original.

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