Das Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand"
Geschrieben von Sabine Walter,
Im Rahmen des zum 1. Januar 2015 überarbeiteten Förderprogramms werden Energieberatungen für den Mittelstand gefördert, die den Anforderungen an sogenannte „Energie-Audits“ nach der EU-Energieeffizienzrichtlinie entsprechen.
Auch die fachliche Begleitung bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen kann nun in diesem Rahmen bezuschusst werden. Das neue, vom BAFA betreute Förderprogramm ersetzt das mittlerweile ausgelaufene KfW-Förderprogramm „Energieberatung Mittelstand“ (EBM-Zuschuss).
Laut BfEE versteht man unter einem Energie-Audit den folgenden Sachverhalt: Ein Energieaudit im Sinne des EDL-G ist ein systematisches Verfahren zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs in der Industrie oder einer Industrieanlage oder privater oder öffentlicher Dienstleistungen, zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht.
Werden Energieaudits für Unternehmen bald Pflicht?
Große Unternehmen sollen zur Durchführung von Energieaudits bis Ende 2015 verpflichtet werden. Dies sieht ein von der Bundesregierung am 5.11.2014 beschlossener Entwurf zur Anpassung des Energiedienstleistungsgesetzes aus dem Jahr 2010 vor. Das Gesetz soll noch vor Weihnachten verabschiedet werden und im Frühjahr 2015 in Kraft treten.
Das Gesetz setzt damit erstmals eine Verpflichtung aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU in der Bundesrepublik um. Große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern bzw. einem Jahrumsatz größer 50 Mio. € werden verpflichtet, bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchzuführen. Ausnahmen ergeben sich für Unternehmen, die bereits über ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder eine EMAS-Zertifizierung verfügen.
Das Audit soll den Energiebedarf für Gebäude, Prozesse und Anlagen umfassen und muss mindestens alle 4 Jahre wiederholt werden. Zur Durchführung berechtigt sind entsprechend qualifizierte Personen, die zur Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet sind.
Verantwortlich für die Umsetzung soll das Bundesamt für Ausfuhrwirtschaft (BAFA) werden. Das BAFA soll auch stichprobenartige Überprüfungen der Energieaudits bei den Unternehmen vornehmen. Bei Verstößen gegen die Regelungen des Energiedienstleistungsgesetzes droht ein Bußgeld auf Grund einer Ordnungswidrigkeit.
Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um Energieaudits kompetent zur Verfügung.
Laut BfEE versteht man unter einem Energie-Audit den folgenden Sachverhalt: Ein Energieaudit im Sinne des EDL-G ist ein systematisches Verfahren zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs in der Industrie oder einer Industrieanlage oder privater oder öffentlicher Dienstleistungen, zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht.
Werden Energieaudits für Unternehmen bald Pflicht?
Große Unternehmen sollen zur Durchführung von Energieaudits bis Ende 2015 verpflichtet werden. Dies sieht ein von der Bundesregierung am 5.11.2014 beschlossener Entwurf zur Anpassung des Energiedienstleistungsgesetzes aus dem Jahr 2010 vor. Das Gesetz soll noch vor Weihnachten verabschiedet werden und im Frühjahr 2015 in Kraft treten.
Das Gesetz setzt damit erstmals eine Verpflichtung aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU in der Bundesrepublik um. Große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern bzw. einem Jahrumsatz größer 50 Mio. € werden verpflichtet, bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchzuführen. Ausnahmen ergeben sich für Unternehmen, die bereits über ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder eine EMAS-Zertifizierung verfügen.
Das Audit soll den Energiebedarf für Gebäude, Prozesse und Anlagen umfassen und muss mindestens alle 4 Jahre wiederholt werden. Zur Durchführung berechtigt sind entsprechend qualifizierte Personen, die zur Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet sind.
Verantwortlich für die Umsetzung soll das Bundesamt für Ausfuhrwirtschaft (BAFA) werden. Das BAFA soll auch stichprobenartige Überprüfungen der Energieaudits bei den Unternehmen vornehmen. Bei Verstößen gegen die Regelungen des Energiedienstleistungsgesetzes droht ein Bußgeld auf Grund einer Ordnungswidrigkeit.
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