Transparente Strom- und Gasrechnungen stärken Verbraucher
Geschrieben von Sabine Walter,
Strom- und Gaskunden im Grundversorgungstarif, in der Regel der teuerste Tarif, sollen künftig eine genaue Auflistung über die einzelnen Bestandteile ihrer Energieabrechnungen bekommen. Das Bundeswirtschaftsministerium legte hierzu einen entsprechenden Verordnungsentwurf vor.
Noch immer sind in Deutschland rund ein Drittel der Endverbraucher im zu meist teuersten Grundversorgungstarif und profitieren damit künftig von den zusätzlichen Informationen.
Die Strom- und Gasversorger sind derzeit nicht verpflichtet, die in die Berechnung des Grundversorgungspreises eingeflossenen gesetzlichen oder durch den Netzzugang entstandenen Kostenbelastungen für ihre Kunden auszuweisen. Diese Neuregelung ändert dies nun und schafft dadurch mehr Transparenz für die Verbraucher.
Die ausgewiesenen Kostenbestandteile sind: Umsatzsteuer, Stromsteuer, Konzessionsabgabe, EEG-Umlage, KWK-Aufschlag, Umlage nach § 19 StromNEV, Offshore-Umlage, Umlage abschaltbare Lasten und Netzentgelte und werden online, bei Preisänderungen, bei Vertragsbestätigung und bei der Jahresrechnung übermittelt.
Durch die transparente und umfassende Ausweisung aller Kostenbestandteile werden Strom- und Gaskunden besser in die Lage versetzt, Zusammensetzung und Änderung des Preises ihrer Grundversorgung nachzuvollziehen und zu bewerten. Das stärkt die Vergleichbarkeit und den fairen Wettbewerb - insbesondere im Strommarkt.
Bis zum 17. Juli hatten Länder und Verbände Gelegenheit, sich zum Entwurf der "Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich oder regulatorisch gesetzter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung" zu äußern. Bereits im Herbst 2014 soll die Neuregelung in Kraft treten.
Zu den Tarifrechnern
Die Strom- und Gasversorger sind derzeit nicht verpflichtet, die in die Berechnung des Grundversorgungspreises eingeflossenen gesetzlichen oder durch den Netzzugang entstandenen Kostenbelastungen für ihre Kunden auszuweisen. Diese Neuregelung ändert dies nun und schafft dadurch mehr Transparenz für die Verbraucher.
Die ausgewiesenen Kostenbestandteile sind: Umsatzsteuer, Stromsteuer, Konzessionsabgabe, EEG-Umlage, KWK-Aufschlag, Umlage nach § 19 StromNEV, Offshore-Umlage, Umlage abschaltbare Lasten und Netzentgelte und werden online, bei Preisänderungen, bei Vertragsbestätigung und bei der Jahresrechnung übermittelt.
Durch die transparente und umfassende Ausweisung aller Kostenbestandteile werden Strom- und Gaskunden besser in die Lage versetzt, Zusammensetzung und Änderung des Preises ihrer Grundversorgung nachzuvollziehen und zu bewerten. Das stärkt die Vergleichbarkeit und den fairen Wettbewerb - insbesondere im Strommarkt.
Bis zum 17. Juli hatten Länder und Verbände Gelegenheit, sich zum Entwurf der "Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich oder regulatorisch gesetzter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung" zu äußern. Bereits im Herbst 2014 soll die Neuregelung in Kraft treten.
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