Bußgeld bei fehlendem Energieausweis
Geschrieben von Manuel Reuter,
Derzeit wird oft der Wunsch an uns herangetragen, ob es nicht „irgendwie“ ohne Energieausweis gehe. Bis zu 15.000 Euro Strafe können bei falschen oder fehlerhaften Daten für Energieausweise im Bestand auf den Eigentümer zukommen.
Bei Verkauf oder Neuvermietung wird der Gebäudeenergieausweis benötigt. Bei einer Besichtigung muss der Energieausweis dem Interessenten unaufgefordert ausgehändigt werden und in der Immobilienanzeige müssen die Kennwerte veröffentlicht werden.
Notare sind angehalten ohne Energieausweis einen Verkauf nicht zu beglaubigen. Der Energieausweis gehört zu den Bankunterlagen bei einer Finanzierung. Der Verkauf einer Immobilie ist ohne gültigen Energieausweis nicht möglich. Ferner drohen bei fehlendem Energieausweis Abmahnungen durch Mitbewerber. So kann es auch schon vor dem 01.05.2015 als Stichtag richtig teuer werden. Abmahnkosten können je nach Streitwert schnell mehrere tausend Euro betragen.
Gehen Sie auf Nummer sicher und nutzen Sie bei Verkauf Ihrer Immobilie unsere bundesweite Aktion "Energieausweis kostenlos". Wir nennen Ihnen -unverbindlich und kostenlos- bis zu 3 Makler in Ihrer Nähe die als Teilnehmer an der bundesweiten Aktion Energieausweis kostenlos" bei uns gelistet sind. Übernimmt ein von uns empfohlener und geprüfter Immobilienmakler die Vermarktung Ihrer Immobilie, erhalten Sie den benötigten Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis über unsere zertifizierten Energieberater kostenfrei erstellt. So schützen Sie sich gegenmögliche Schadensersatzansprüche.
Die Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf, warnte vor Online-Angeboten zu Energieausweisen. Den Energieausweis ausstellen dürfen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) nur Fachkräfte mit besonderer Aus- und/oder Weiterbildung sowie Berufspraxis z.B.: Architekten, Handwerker, Ingenieure und Physiker. Gehen Sie sicher mit zertifizierten und zugelassenen Energieberatern entsprechend der Energieeinsparverordnung 2014.
Hier finden Sie eine tabellarische Auflistung der einzelnen Straftatbestände die in der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) § 27 (Ordnungswidrigkeiten) geregelt sind und den Eigentümer bzw. Verkäufer, Vermieter oder Verpächter betreffen.
Immobilienverkauf? - Nutzen Sie unsere bundesweite Aktion "Energieausweis kostenlos.
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Notare sind angehalten ohne Energieausweis einen Verkauf nicht zu beglaubigen. Der Energieausweis gehört zu den Bankunterlagen bei einer Finanzierung. Der Verkauf einer Immobilie ist ohne gültigen Energieausweis nicht möglich. Ferner drohen bei fehlendem Energieausweis Abmahnungen durch Mitbewerber. So kann es auch schon vor dem 01.05.2015 als Stichtag richtig teuer werden. Abmahnkosten können je nach Streitwert schnell mehrere tausend Euro betragen.
Gehen Sie auf Nummer sicher und nutzen Sie bei Verkauf Ihrer Immobilie unsere bundesweite Aktion "Energieausweis kostenlos". Wir nennen Ihnen -unverbindlich und kostenlos- bis zu 3 Makler in Ihrer Nähe die als Teilnehmer an der bundesweiten Aktion Energieausweis kostenlos" bei uns gelistet sind. Übernimmt ein von uns empfohlener und geprüfter Immobilienmakler die Vermarktung Ihrer Immobilie, erhalten Sie den benötigten Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis über unsere zertifizierten Energieberater kostenfrei erstellt. So schützen Sie sich gegenmögliche Schadensersatzansprüche.
Die Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf, warnte vor Online-Angeboten zu Energieausweisen. Den Energieausweis ausstellen dürfen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) nur Fachkräfte mit besonderer Aus- und/oder Weiterbildung sowie Berufspraxis z.B.: Architekten, Handwerker, Ingenieure und Physiker. Gehen Sie sicher mit zertifizierten und zugelassenen Energieberatern entsprechend der Energieeinsparverordnung 2014.
Hier finden Sie eine tabellarische Auflistung der einzelnen Straftatbestände die in der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) § 27 (Ordnungswidrigkeiten) geregelt sind und den Eigentümer bzw. Verkäufer, Vermieter oder Verpächter betreffen.
Vergehen | Tatbestand | Regelung | gesetzliche Grundlage | Bußgeld | Betroffene |
Falsche Daten für den Energieausweise bereitstellen | Falsche oder fehlerhafte Daten für die Ausstellung des Energieausweises vorsätzlich oder leichtfertig bereitstellen obwohl sie nach EnEV 2014 § 17 Abs. 5 Satz 2, auch in Verbindung mit Satz 4 nicht richtig sind. | EnEV 2014 § 27 Abs. 2, Nr. 7 | EnEG 2013 § 8 Abs. 1, Nr. 2 | bis 15.000,- Euro | Eigentümer |
Den Energieausweis oder eine Kopie bei Verkauf, Neuvermietung oder Neuverpachtung nicht an den Interessenten übergeben. | Den Energieausweis als Original oder als Kopie dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung gemäß EnEV 2014 § 16 Abs. 2 Satz 1 erster Halbsatz oder Satz 2 zweiter Halbsatz, jeweils auch in Verbindung mit Satz 4, vorsätzlich oder leichtfertig nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen | EnEV 2014 § 27 Abs. 2, Nr. 4 | EnEG 2013 § 8 Abs. 1, Nr. 2 | bis 15.000,- Euro | Verkäufer Vermieter Verpächter |
Energieausweis nach Verkauf, Neuvermietung oder Neuverpachtung nicht wie gefordert übergeben | Wird nach Abschluss des Kaufvertrages dem Käufer gemäß EnEV 2014 § 16 Abs. 2 Satz 3 der Energieausweis oder eine Kopie vorsätzlich oder leichtfertig nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übergeben. | EnEV 2014 § 27 Abs. 2, Nr. 5 | EnEG 2013 § 8 Abs. 1, Nr. 2 | bis 15.000,- Euro | Verkäufer Vermieter Verpächter |
Energiekennwerte in Anzeigen in Zeitung und Online nicht wie gefordert angeben | Vorsätzlich oder leichtfertig nicht sicherstellen dass in Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien die Pflichtangaben auch enthalten sind gemäß EnEV 2014 § 16a Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 2. | EnEV 2014 § 27 Abs. 2, Nr. 6 Achtung: Regelung gilt gemäß Artikel 3 (Inkrafttreten) erst ab 1. Mai 2015! | EnEG 2013 § 8 Abs. 1, Nr. 2 | bis 15.000,- Euro | Auftraggeber Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien |
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Kommentare
Lehmann
18.08.2014
Bitte um Energieausweis.