Eigentlich dafür gedacht mehr Klarheit für Mieter und Käufer von Immobilien zu schaffen, wird in 80% der Fälle bei einer Besichtigung einer Immobilie kein Energieausweis vorgelegt. Obwohl seit Mai 2014 verpflichtend und mit Bußgeldern von bis zu 15.000,- Euro unter Strafe gestellt, werden Energieausweise laut Mieterbund Rheinland-Pfalz selten vorgelegt.
Eigentümer, die ihr Haus energetisch sanieren möchten, sollten vor Beginn der Maßnahmen eine staatlich geförderte Vor-Ort-Beratung mit einem Energieexperten durchführen. Ab 1. März 2015 gibt es dafür höhere Zuschüsse. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern beläuft sich der Zuschuss dann auf maximal 800 Euro, bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten auf maximal 1.100 Euro. Wohneigentümergemeinschaften können weitere Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen. Um die Förderung kümmert sich direkt der Energieberater. Wir beraten Sie hierzu telefonisch unter 06021-130712-0.
Derzeit wird oft der Wunsch an uns herangetragen, ob es nicht „irgendwie“ ohne Energieausweis gehe. Bis zu 15.000 Euro Strafe können bei falschen oder fehlerhaften Daten für Energieausweise im Bestand auf den Eigentümer zukommen.