Zu viel Quecksilber in Energiesparlampen
Die Deutsche Umwelthilfe gewinnt die Klage gegen einen Hersteller von handelsüblichen Energiesparlampen. Der Leuchtmittelhersteller PEARL GmbH darf handelsübliche Energiesparlampen, die einen zu hohen Quecksilbergehalt haben, nicht mehr in Verkehr bringen. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in zweiter Instanz mit Urteil vom 30.1.2015 und bestätigt damit das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 28.10.2013.