Keine Exportgarantien für Atomkraftwerke
Schwer für die deutsche Wirtschaft aber nachvollziehbar. Auf Veranlassung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, unter der Leitung von Sigmar Gabriel hat die Bundesregierung sich gegen Exportgarantien für Anlagen zur nuklearen Stromerzeugung entschieden. Exportgarantien oder auch Hermesdeckungen dienen zur Absicherung von Exportgeschäften. Hierbei soll ein Zahlungsausfall aus wirtschaftlichen und politischen Gründen abgesichert sein. Seit über 60 Jahren werden Hermesdeckungen zur Erschließung neuer Märkte als Absicherungsinstrumentarium genutzt.